Sie können Sie zum einen als Startlektüre die Verordnung durchlesen, sollten sich vor der Buchung aber dennoch auch bei der Botschaft und bei Ihrem (Amts-)Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle erkundigen, da sich immer kurzfristige Änderungen ergeben können.
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=32003R0998&model=guichett
Was man beachten muß, wenn man Hund oder Ihrer Katze mit auf die Reise nach Russland nehmen will.

